Stornierungsrichtlinien

Was tun, wenn eine ersteigerte Kurzreise storniert werden muss?

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Ersteigerte Kurzreise muss storniert werden? So bleiben Sie entspannt!

Sie haben erfolgreich Ihre Traumreise bei kurzreisen-auktion.de ersteigert und freuen sich schon auf erholsame Tage. Doch plötzlich taucht ein unvorhergesehenes Problem auf und Sie müssen die Reise stornieren. Keine Panik! Wir erklären Ihnen, was in solchen Fällen zu tun ist und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

1. Die AGBs sind Ihr wichtigster Anhaltspunkt:

Zuerst sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auktionshauses genauestens studieren. Diese regeln die Stornierungsbedingungen und geben Aufschluss über Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Stornierung. Achten Sie besonders auf die Fristen und die Höhe der möglichen Stornogebühren.

2. Frühzeitiges Handeln ist entscheidend:

Je früher Sie Ihre Stornierung dem Auktionshaus mitteilen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Teil Ihres Geldes zurück erhalten. Manche Anbieter bieten eine Rückerstattung an, wenn Sie die Reise frühzeitig stornieren. Je näher der Reisetermin rückt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung.

3. Schriftliche Stornierung ist Pflicht:

Eine mündliche Stornierung ist nicht ausreichend. Senden Sie Ihre Stornierung schriftlich per E-Mail oder Brief an das Auktionshaus und bewahren Sie eine Kopie der Nachricht auf. So haben Sie einen Nachweis für Ihre Stornierung.

4. Versuchen Sie, Ihre Reise weiterzuverkaufen:

Wenn Sie die Reise nicht selbst antreten können, versuchen Sie, sie weiterzuverkaufen. Vielleicht finden Sie einen anderen Interessenten, der die Reise zu einem günstigeren Preis übernehmen möchte.

5. Reiseversicherung: Ihr Schutzschild gegen unvorhergesehene Ereignisse:

Eine Reiseversicherung kann Ihnen im Fall einer Stornierung finanziell helfen. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung auf einen ausreichenden Versicherungsschutz für den Fall von Stornogebühren.

6. Ansprüche geltend machen:

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Auktionshaus Ihnen unrechtmäßig Stornogebühren berechnet, können Sie diese gegebenenfalls beim Anbieter oder einer Verbraucherschutzzentrale geltend machen.

Fazit:

Die Stornierung einer erstenigerten Kurzreise ist zwar ärgerlich, aber nicht unüberwindbar. Informieren Sie sich über die AGB, handeln Sie frühzeitig und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. So behalten Sie auch bei einer Stornierung die Nerven und können sich auf die nächste Reise freuen.

Weitere wichtige Informationen und Tipps finden Sie auf der Website von kurzreisen-auktion.de.


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